Selbstverpflichtung

Die Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber anderen Akteuren im Gesundheitswesen ist daher für den DSB im Rahmen der Selbstverpflichtung von großer Bedeutung. Dabei sind finanzielle Eigenständigkeit, demokratische Willensbildung in vereinsrechtlichen Strukturen und ein transparentes Vorgehen bei der Interessenvertretung zu gewährleisten.

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB) ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (www.bag-selbsthilfe.de) und vertritt die Interessen der schwerhörigen und ertaubten Menschen in Deutschland.

Die BAG SELBSTHILFE hat in ihrer Mitgliederversammlung am 29.04.2006 die „Neufassung der Leitsätze der BAG SELBSTHILFE für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ verabschiedet. Der DSB ist diesen Leitsätzen am gleichen Tag beigetreten.

Besonderheit dieser Leitsätze ist, dass sie gemeinsam vom Arbeitskreis „Chronisch Kranke in der BAG SELBSTHILFE“ und dem FORUM im PARITÄTISCHEN erarbeitet und einstimmig gebilligt wurden. Die Anerkennung der Leitsätze ist eine satzungsmäßige Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft in der BAG SELBSTHILFE.

Die Leitsätze wurden im Jahr 2022 ergänzt

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